abgelehnt

Ja: 1, Nein: 15

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag von Christoph Kneißl über die Durchführung eines gemeinschaftlichen Feuerwerks durch einen Pyrotechniker. Dieses soll an einem gesammelten Platz stattfinden. Ein solcher Platz sollte am besten geteert oder gepflastert sein. Als Beispiel wurde hier der Parkplatz vor der Fuchstalhalle genannt. Das Feuerwerk soll die Gemeinde Fuchstal bezahlen. Laut GRM Kneißl braucht der Feuerwerker bis Ende März wegen der Bestellung Mitteilung von der Gemeinde. Über die Höhe der Kosten hat Herr Kneißl keine Aussage getroffen. Der Antrag liegt den Gemeinderäten im RIS vor.

 

Zum Abschießen von Feuerwerkskörpern kann allgemein oder im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbot angeordnet werden, welches auch am 31. Dezember und am 01. Januar gelten kann (§ 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz).

 

Voraussetzung für dieses Verbot kann das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz) sein.

Als weitere Voraussetzung wird in § 24 Abs. 2 Nr. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen derselben Kategorie mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden genannt.

 

Die vorgeschlagene Fläche auf dem Parkplatz der Fuchstalhalle wäre hierfür, in Bezug auf die oben genannten Voraussetzungen, ein geeigneter Ort. Diese Fläche liegt einigermaßen weit entfernt von Tiergehöften, Kirchen und intensiver Bebauung.

 

In Anbetracht der Neujahrsfeste der letzten Jahre werden dennoch sicherlich viele Bürger privat auf ihrem Grundstück ihr eigenes Feuerwerk abbrennen.

 

Des Weiteren soll das Feuerwerk scheinbar nur im Gemeindeteil Leeder stattfinden, weshalb sicherlich einige Bürger aus Asch oder Seestall (und wahrscheinlich sogar Leeder) ihr eigenes Feuerwerk abbrennen werden. Ob dadurch dann die genannten Vorteile eines gemeinsamen Feuerwerks, wie Lärm und Verschmutzung an einem konzentrierten Platz und die eventuelle Umweltfreundlichkeit, noch bestehen, ist fraglich.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Fuchstal organisiert und bezahlt ein Feuerwerk am Parkplatz der Fuchstalhalle.

 

 

Der Bürgermeister nimmt Kontakt mit dem Feuerwerker Dreiweiherweg 9 auf, dass er sein Feuerwerk auch am Parkplatz der Fuchstalhalle abbrennen könnte Im Mitteilungsblatt Dezember 2023 ist aufzunehmen, dass zum Wohl der Tiere und der Umwelt wenn möglich auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verzichtet wird.