beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Festsetzung im Bebauungsplan Mitterfeldweg dass Nebengebäude außerhalb des Baufensters auf 25m³ beschränkt sind.

Anhand des Luftbildes ist davon auszugehen, dass der Großteil der bestehenden Nebengebäude dieses Maß überschreitet.

 

Das Landratsamt Landsberg teilte mit, dass bei Baugrundstücken von 600m² ein Nebengebäude mit 25m³ nach heutigem Maßstab eng bemessen ist, was für die mögliche Erteilung einer Befreiung aus dem BPlan spricht.

 

Kein weiterer Bebauungsplan im ganzen Gemeindegebiet beinhaltet diese Einschränkung.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Anträge müssen dem Einzelfall nach geprüft werden, auf eine Gleichbehandlung ist zu achten.