Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die Festsetzung im Bebauungsplan Mitterfeldweg dass Nebengebäude außerhalb des Baufensters auf 25m³ beschränkt sind.
Anhand des Luftbildes ist davon auszugehen, dass der Großteil der bestehenden Nebengebäude dieses Maß überschreitet.
Das Landratsamt Landsberg teilte mit, dass bei Baugrundstücken von 600m² ein Nebengebäude mit 25m³ nach heutigem Maßstab eng bemessen ist, was für die mögliche Erteilung einer Befreiung aus dem BPlan spricht.
Kein weiterer Bebauungsplan im ganzen Gemeindegebiet beinhaltet diese Einschränkung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Anträge müssen dem Einzelfall nach geprüft werden, auf eine Gleichbehandlung ist zu achten.