Sachvortrag:
Der Bebauungsplan „Oberdießen Süd“ wird im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB aufgestellt. Somit kann von der frühzeitigen Beteiligung und der Umweltprüfung abgesehen werden.
Beschluss:
In Weiterführung von TOP I.1 wird die Verwaltung erneut beauftragt, auf Basis des geänderten gebilligten Vorentwurfes vom 22.11.2022 die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.