beschlossen

Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der Sitzung vom 22.11.2022 stellt der erste Bürgermeister den geänderten Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.11.2022 erneut vor.

 

Da bei den geplanten Baugrundstücken auf der FlNr. 303 Oberdießen ein Teil der FlNr. 303/19 für den südwestlichen Bauplatz benötigt wird, und hier Ausgleichsflächen aus dem Bebauungsplan „Gartenstraße“ überplant wurden, muss der Ausgleich an anderer Stelle erbracht werden.

Ebenfalls im Bebauungsplan „Gartenstraße“ war eine Fläche für einen Kinderspielplatz vorgesehen, auf diese Fläche wird der überplante Bereich des Ausgleichs übertragen, siehe Abb. 6 (S.14) sowie S.22 der Begründung (incl. Abb. 8).

 

Der südliche Rest des Flurstücks 303/19 ist aus dem Geltungsbereich entfallen.

 

Dies machte eine geringfügige Änderung des Geltungsbereichs notwendig.

 


Beschluss:

 

Der geänderte Vorentwurf des Bebauungsplans „Oberdießen Süd“ in der Fassung vom 22.11.2022 wird  gebilligt:

 

 

 

 

 

 

 


(pers. bet. GRM Leinsle)