Sachvortrag:
Auf dem Grundstück Fl.Nr.: 387/2; Nähe Alpenweg, sollen 2 Wohnhäuser
errichtet werden.
Die erste Bauvoranfrage wurde im Jahre 2010 gestellt und am 15.3.2011
positiv beschieden. Mit Ablauf der dreijährigen Geltungsfrist wurde ein
Verlängerungsantrag am 24.6.2014 bis 16.3.2016 ebenfalls positiv beschieden.
Am 09.8.2017 wurde erneut ein gleichlautender Antrag auf Bauvorbescheid
gestellt und am 12.3.2018 positiv beschieden. Mit Ablauf der dreijährigen
Geltungsfrist wurde erneut, fristgemäß am 01.03.2021, eine Verlängerung der
Bauvoranfrage beantragt. Mit Ablauf der nun zweijährigen Geltungsfrist wurde
erneut, fristgemäß eine Verlängerung der Bauvoranfrage beantragt.
Das Vorhaben unterliegt dem §34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt
sich ein.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zur Verlängerung der Bauvoranfrage BV 06/2017; Neubau von zwei Wohngebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr.: 387/2; Gemarkung Unterdießen; Nähe Alpenweg, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.