beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Leeder „Nördlich der Bahnhofstraße“. Das Bauvorhaben bedarf einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan, Punkt 6.1: Die Hauptgebäude müssen mit Oberkante Fertigfußboden mindestens 0,20 m und maximal 0,30 m über OK der Erschließungsstraße angeordnet werden.

Die im B-Plan "Leeder, nördlich der Bahnhofstraße" maximale Oberkante von 0,30 m wurde um 10 cm überschritten und befindet sich nun bei 0,40 m über dem Niveau der Erschließungsstraße.

Bezugspunkt an der Erschließungsstraße ist in diesem Fall nicht die zweizeilige Granitkopfreihe, sondern der 2 Meter breite Parkstreifen, bzw. Fußweg (nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Mooser Ingenieure in Kaufbeuren) mit einem Quergefälle von ca. 3% zur Straße hin. Die somit ermittelte Höhe der Erschließungsstraße ist lediglich 0,40 m tiefer als die Fertigfußbodenoberkante im Eingangsbereich der Immobilie.

Die im B-Plan "Leeder, nördlich der Bahnhofstraße" als Maximum festgelegte Wandhöhe von 6,50m ist mit 5,93m, sowie die ebenfalls maximal festgelegte Firsthöhe von 9,00m mit 8,03m von der festgelegten Höhe deutlich unterschritten.

Der beantragten Abweichung kann zugestimmt werden da die Grundzüge der Planung Bebauungsplan "Leeder, nördlich der Bahnhofstraße" nahezu unberührt bleiben.

Des Weiteren bleiben unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen ebenfalls unberührt.

Eine Zustimmung zur Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

 


Beschluss:

 

Zum BA 8/2023Fu, Errichtung eines EFH mit Einliegerwhg und Garage auf dem Grundstück FlNr. 535/34 Gemarkung Leeder, Bachweg 4 und der isolierten Abweichung; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).