beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt.

Das im Jahr 1659 errichtete und in mehreren Bauabschnitten erweiterte, denkmalgeschützte Kleinbauernhaus wird grundlegend in seiner Substanz denkmalgerecht saniert und durch Um- und Ausbau des ehemaligen Stalles und des Heubodens einer zeitgemäßen Nutzung als Einfamilien-Wohnhaus zugeführt werden. Die vorhandene Bausubstanz soll nach einem ausführlichen Sanierungskonzept geändert und instandgesetzt werden.

Das BV unterlag der Veränderungssperre Asch Ortskern 2. Die Veränderungssperre ist ausgelaufen und kann nicht verlängert werden. Unabhängig davon erfüllt das Bauvorhaben die Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes für den die Veränderungssperre erlassen wurde.

Die Abstandsflächen im Nordosten sowie im Nordwesten des Gebäudes können zum Nachbargrundstück FINr. 88 (in Gemeindeeigentum) nicht eingehalten werden.

Die Situation ist bauhistorisch bedingt: Es handelt sich um eine sogenannte „halboffene" Bebauung, die im ländlichen Raum und insbesondere im Umkreis des Baugrundstücks häufiger vorkommt. Es ist geplant das denkmalgeschützte Bestandsgebäude mit einem Vollwärmeschutz zu versehen, dadurch würde die Nachbargrenze bis zu 30 cm überbaut.

Die bis heute grenzständige Situation wird durch den geplanten Ankauf eines 1,5 m bis 2,0 m breiten Grundstückstreifens verbessert, die Abstandsflächen können aber dennoch nicht eingehalten werden.

Das Bestandsgebäude auf dem Nachbargrundstück soll im laufenden Jahr abgebrochen werden, eine zukünftige Bebauung der FI.-Nr. 88 wird durch den Bebauungsplan „Asch Ortskern 2" der Gemeinde Fuchstal geregelt. Durch die Baugrenzen im Bebauungsplan ist eine Überlagerung der Abstandsflächen mit einer zukünftigen Bebauung auf dem Nachbargrundstück so gut wie ausgeschlossen, siehe Bebauungsplan.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 09/2023Fu, Umbau + Sanierung denkmalgeschütztes Kleinbauernhaus + Umnutzung der landwirtschaftlichen Räume zu Wohnzwecken auf dem Grundstück FlNr. 90; Gemarkung Asch, Ascher Bahnhofstraße 5 und zu den beantragten Abweichungen von Artikel 6 BayBO und wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.