beschlossen

Ja: 9, Nein: 5

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag des Eigentümers Aschthaler Straße 10 über eine Abweichung zur Einfriedungssatzung.

Der Zaun würde sich nicht im Bereich eines Sichtdreieckes befinden und dürfte somit 1,20 m hoch und dürfte kein Metallzaun sein.

Abweichend davon würde der Antragsteller gerne einen Doppelstabmatten-Zaun entlang dem Dreiweiherweg errichten.

Im oberen Bereich des Grundstücks (westlich) soll der Zaun 1,40 m hoch werden, da dort Hühner gehalten werden. Im unteren Bereich (Richtung Aschthaler Str./östlicher Bereich) soll die Höhe auf 1,20 m verringert werden.  

Die Farbe des Zauns ist in anthrazit-grau geplant.

Da der Zaun kosten-nutzungstechnisch für ihn so am idealsten wäre und sich das Grundstück genau an der Grenze vom Ortskern befindet, würde er gerne nach §6 eine Abweichung beantragen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da der Zaun auf der Grenze des als Ortskern definierten Bereiches stehen würde.

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Abweichung von der Einfriedungssatzung Fuchstal; Fl.Nr.:6 + 6/1; Leeder; Aschthaler Straße 10; wird eine Abweichung zugelassen, der Zaun darf wie im Sachvortrag beschrieben errichtet werden.