abgelehnt

Ja: 0, Nein: 10

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Das Bauvorhaben entspricht nicht allen Festsetzungen des im Jahr 2010 aufgestellten „Rahmenplan Ortsentwicklung Unterdießen“.

Diese sind allerdings nicht verbindlich und lediglich als Konzept für die Innenentwicklung der Gemeinde zu verstehen.

Auf die Anlage mit den Fragen 1 bis 8 des Antragstellers wird verwiesen.

Die Erschließung ist aktuell nur teilweise gesichert, Zufahrt und Abwasserkanal sind vorhanden, die Trinkwasserversorgung sollte vor dem Stellen eines Bauantrages mit dem Versorger „Obere Singoldgruppe, Lechwerke“ geklärt werden, da das Grundstück Flur-Nr.: 101/2 seitens der Wasserversorgung nicht erschlossen ist und auch über eine öffentliche Wasserleitung nicht erschließbar ist. Falls hier Baurecht erteilt wird, muss der Grundstückseigentümer die Wasserversorgungserschließung privatrechtlich vorab regeln.  

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BV 02/2023Ud, Neubau von zwei EFH mit Garagen auf dem Grundstück

FlNr. 101/1+/2+/3; Gemarkung Unterdießen, Nähe Am Wießbach, wird das Einvernehmen inkl. der Fragen, bzw. beantragten Abweichungen 1 bis 8 vom Rahmenplan nach § 36 BauGB erteilt.