Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Asch „Gewerbegebiet Am Bahnhof“. An dem vorhandenen Gebäude soll eine 2. Betriebsleiterwohnung angebaut werden. Im Bplan ist keine Höchstgrenze für Betriebsleiterwohnungen festgelegt. Außerdem soll das Gebäude erweitert werden. Das Bauvorhaben entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des Bebauungsplanes, weicht aber wie folgt ab:
5 d) Dach
Im gesamten Baugebiet sind nur Satteldächer,
Sheddächer, Pultdächer mit einer Dachneigung von 20° - 35° zulässig. Als
Deckung sind nur nicht reflektierende, kleinformatige Baustoffe in
dunkelbraunen bis roten Farbtönen zulässig.
Für beide Anbauten sind begrünte Flachdächer geplant.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Antrag auf isolierte Befreiung BA 14/2023Fu, Anbau einer 2,
Betriebsleiterwohnung und Erweiterung des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück
FlNr. 547/6 Gemarkung Asch, Gewerbestraße 2; wird das Einvernehmen nach § 36
BauGB erteilt. Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
(§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).