Sachvortrag:
Feststellung
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Fritz Kratzer trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vor. Diese hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben.
Entlastung
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb bei diesem Beschluss nicht stimmberechtigt. Zweiter Bürgermeister Völk übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis vor:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 13.564.126,18
€
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 13.142.253,84
€
Summe Solleinnahmen 26.688.380,02 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 4.959,00 €
Summe bereinigte Solleinnahmen 26.683.421,02
€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 13.559.167,18
€
Sollausgaben Vermögenshaushalt **) 13.142.253,84
€
Summe Sollausgaben 26.701.421,02 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte Sollausgaben 26.701.421,02 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00
€
In den Sollausgaben sind enthalten
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt 5.488.308,14 €
**) Zuführung zu Rücklagen 2.315.336,17 €
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2022 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
dafür 14
dagegen 0
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2022 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2022 genehmigt.