Sachvortrag:
Grundschulverbandsvorsitzender Karg ist als Anordnungsbefugter bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt. Stellvertretender Vorsitzender Enthofer übernimmt den Vorsitz.
Herr Welz trägt den Bericht als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung vom 24.04.2023 vor und stellt fest, dass die örtliche Prüfung keine Beanstandungen ergeben hat.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2022 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 204.654,71
€
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 437.611,43
€
Summe Solleinnahmen 642.266,14
€
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte Solleinnahmen 642.266,14
€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 472.521,89
€
Sollausgaben Vermögenshaushalt **) 133.842,29
€
Summe Sollausgaben 606.364,18
€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 0,00
€
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte Sollausgaben 606.364,18
€
Zuführung vom Vermögenshaushalt 267.867,18
€
Zuführung an Rücklage 35.901,96
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2022 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegebenenfalls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Grundschulverbandsversammlung für die Jahresrechnung 2022 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2022 genehmigt.
Pers.
bet. Vorsitzender Hr. Karg