beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Schulverbandsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung (einschl. Haushalts- und Finanzplan mit Anlagen und des Vorberichtes vor.

Der Schulverbandsvorsitzende erläutert den Vorbericht und die wichtigsten Haushaltsansätze.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

 

 

des Schulverbandes Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech ) für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                 1.786.800,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                    431.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Schulverbandsumlage

 

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2022 auf 402,2 (wegen Faktor Grundschüler) Verbandsschüler festgesetzt.

 

1. Verwaltungsumlage

 

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.407.700,00 € festgesetzt.

 

1.1 Die Schülerzahl für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 402,2 Schüler festgesetzt

 

 

             Schulverbandsumlage für 402,2 Schüler

                                                                                                                                       3.500,00 €/Schüler

 

2. Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

3. Schulverbandsumlage je Verbandsgemeinde

 

Denklingen

 

72

 

252.000,00 €

 

 

 

Fuchstal

 

72

 

252.000,00 €

 

 

 

Unterdießen

 

24

 

84.000,00 €

 

 

 

Apfeldorf

 

17

 

59.500,00 €

 

 

 

 

Kinsau

 

16

 

56.000,00 €

 

 

 

Reichling

 

62

 

217.000,00 €

 

 

 

Rott

 

84,2

 

294.700,00 €

 

 

 

 

Thaining

 

11

 

38.500,00 €

 

 

 

Vilgertshofen

 

44

 

154.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

402,2 

 

1.407.700,00 €

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verbandsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2023 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Fuchstal, den 05.05.2023

 

SCHULVERBAND FUCHSTAL

 

 

                                                (Siegel)

gez.

Erwin Karg

Schulverbandsvorsitzender

 

Die Übereinstimmung mit dem Original der Haushaltssatzung wird bescheinigt.

 

Fuchstal, den 05.05.2023

 

 

 

 

Gerhard Schmid

Kämmerer

 

 

Abstimmungsergebnis:

                                                        

dafür:         10

                                                                               

dagegen:     0                                                        

 

 

Der Finanzplan 2024 bis 2026 wird genehmigt.