Sachvortrag:
Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der
Haushaltssatzung 2023 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes
vor.
Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2023 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden
Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem
Vorbericht 2023 erläutert und diskutiert.
Beschluss:
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG,
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die
Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal
(Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der
Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende
Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
1.296.700,00
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
250.000,00
€
ab.
§
2
Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§
4
1. Verwaltungsumlage
1.1 Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 780.600,00
€ festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden
bemessen.
1.2 Für die
Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem
Stand vom 31.12.2021 auf 5.542 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 140,85 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage entfällt
3. Umlage je Mitgliedsgemeinde
3.1
Verwaltungsumlage
Gemeinde Einwohner €
/Einwohner Verwaltungsumlage
Fuchstal 4.085 140,85 575.379,11 €
Unterdießen 1.457 140,85 205.220,89 €
Summe 5.542 140,85 780.600,00 € €
4. Zahlungstermine
4.1 Die Verwaltungsumlage
ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres
2023 zur Zahlung fällig.
§
5
Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht
beansprucht.
§
6
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Fuchstal, den XXXX
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
FUCHSTAL
(Siegel)
Erwin Karg
Gemeinschaftsvorsitzender
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Finanzplan 2024 bis 2026 wird ebenfalls genehmigt.