beschlossen

Ja: 8, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Gemeinschaftsversammlung liegt jeweils eine Ablichtung der Haushaltssatzung 2023 (einschl. Haushaltsplan mit Anlagen) und des Vorberichtes vor.

Der VG-Vorsitzende erläutert die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und informiert über die Entwicklung der Personalkosten. Ferner werden Ausgaben einzelner Haushaltsstellen aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vorbericht 2023 erläutert und diskutiert.


Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VerwGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                   1.296.700,00 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

                                                                                     250.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

1. Verwaltungsumlage

 

1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 780.600,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2021 auf 5.542 Einwohner festgesetzt.

 

1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 140,85 € festgesetzt.

 

2. Investitionsumlage             entfällt

 

 

3. Umlage je Mitgliedsgemeinde

 

3.1 Verwaltungsumlage

 

   Gemeinde    Einwohner     € /Einwohner Verwaltungsumlage

   Fuchstal        4.085               140,85                                     575.379,11 €

   Unterdießen  1.457               140,85                                     205.220,89 €

   Summe          5.542               140,85                                     780.600,00 €                                                         

 

4. Zahlungstermine

 

4.1 Die Verwaltungsumlage ist zu je einem Zwölftel jeweils am 1. eines jeden Kalendermonats des Jahres 2023 zur Zahlung fällig.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Fuchstal, den XXXX

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FUCHSTAL

 

 

                                                (Siegel)

 

 

 

Erwin Karg

Gemeinschaftsvorsitzender

 

 

Abstimmungsergebnis:   dafür:        8           Stimmen

                                             dagegen:  0           Stimmen

 

 

Der Finanzplan 2024 bis 2026 wird ebenfalls genehmigt.