Sachvortrag:
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses Stefan Völk trägt den Bericht der örtlichen
Prüfung der Jahresrechnung 2022 vor. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, es
wurden aber Empfehlungen ausgesprochen.
Des Weiteren trägt der Gemeinschaftsvorsitzende
die Jahresrechnung 2022 vor. Noch anstehende Fragen werden beantwortet
Beschluss:
Die im Haushalt 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinschaftsversammlungsbeschlüssen erfolgt ist, sowie die Rücklagenentnahme, werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Das von der Verwaltung aufgestellte Ergebnis lautet wie folgt:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 1.227.970,34 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 27.865,97 €
Summe Solleinnahmen 1.255.836,31€
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00€
Summe bereinigte Solleinnahmen 1.255.836,31€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 987.238,18 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt 1.370,83 €
Summe Sollausgaben 988.609,01 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben 988.609,01 €
Fehlbetrag/Überschuss 267.227,30
€
In den Sollausgaben
sind enthalten
Nachrichtlich
*) Zuführung zum Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt 240.732,16 €
**)
Zuführung Entnahme Allgemeinen
Rücklage 267.227,30 €
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt die Gemeinschaftsversammlung
für die Jahresrechnung 2022 Entlastung.
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Pers. Beteiligung Gemeinschaftsvorsitzender Karg