Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den vorliegenden Finanz- und Investitionsplan. Anstehende Fragen werden beantwortet.
Beschluss:
Der vorliegende Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2024 bis 2026 wird gemäß § 24 KommHV sowie VV Nr. 2 zu § 24 KommHV genehmigt.