Nachtrag: 04.05.2023

abgelehnt

Ja: 0, Nein: 10

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über eine formlose Anfrage über die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

 

Es geht um die Bebauung der Flurnummer 223/4; die Änger; Gemarkung Unterdießen.

 

Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde folgendes festgestellt:

-          Das geplante BV befindet sich innerhalb des Flächennutzungsplan und ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Grundstück liegt am Ortsrand, weshalb die Fläche als Außenbereichsfläche anzusehen wäre.

-          Das Erscheinungsbild würde sich mit der geplanten Bebauung mit einem Haus Typ E+D, Wandhöhe max. 4,50 m, Giebelhöhe max. 8 m und Garage 6x10 m in das Ortsbild/Umgebungsbebauung einfügen.

Seitens der Verwaltung ist eine Bebauung an dieser Stelle nur durch Schaffung von Baurecht durch die Gemeinde möglich, (durch Änderung des FNPL, Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Erlass einer Einbeziehungssatzung.) Abschließend wird die Frage einer möglichen Bebauung jedoch durch die Genehmigungsbehörde entschieden.

 


Beschluss:

 

Zur formlosen Anfrage hinsichtlich der Bebaubarkeit mit einem Einfamilienhaus mit Garage; wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB in Aussicht gestellt.