Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Gebäude soll umfassend saniert und im Zuge dessen eine 2. Wohneinheit eingebaut werden. Die dafür notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Antrag zur Geschäftsordnung zur Vorziehung des TOP 17 Ö „Zusammenlegung
der Feuerwehren Asch und Leeder: Grundsatzbeschluss“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11
Dagegen: 0