beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung des vorhergehenden Tagesordnungspunktes wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Entwurfes vom 11.05.2023 die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen; außerdem werden die Nachbargemeinden beteiligt.