Sachvortrag:
Feststellung
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Anna Diem-Sickinger trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vor. Diese hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben.
Entlastung
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb bei diesem Beschluss nicht stimmberechtigt. Zweite Bürgermeisterin Raffalt übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis vor:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 3.138.738,66 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 1.389.347,78 €
Summe Solleinnahmen 4.528.086,44 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 €
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.152,00 €
Summe bereinigte Solleinnahmen 4.526.934,44 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 3.137.586,66 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt **) 1.389.347,78 €
Summe Sollausgaben 4.526.934,44 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben 4.526.934,44 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00 €
In den Sollausgaben sind enthalten
*) Zuführung vom Verwaltungshaushalt 627.040,34 €
**) Zuführung an Rücklage 114.152,55 €
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2022 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegeben falls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
dafür 10
dagegen
0
(pers. bet.
BGM Enthofer)
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2022 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2022 genehmigt.
(pers. bet.
BGM Enthofer)