beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Die Gemeinde  Unterdießen hat im Rahmen des GFP 1.0 (Graue Flecken Programm) im Zeitraum vom 29.04.2022 – 27.06.2022 eine kombinierte Markterkundung durchgeführt und den Ausbau aller förderfähigen Adressen im Betreibermodell beschlossen. Außerdem wurde damals festgelegt, dass die Ortsteile Oberdießen und Dornstetten im Zuge des GFP 2.0 erschlossen werden sollen.

 

Die neue Richtlinie ist zum 31.03.2023 in Kraft getreten und damit wurden einige Veränderungen wirksam.

 

Zum einen wurde die Aufgreifschwelle aufgehoben und auch alle Adressen mit einer Supervectoring-Versorgung können nun in beiden Ortsteilen gefördert ausgebaut werden. Insgesamt profitieren somit 138 Adressen von der neuen Richtlinie.

 

Zum anderen gibt es Änderungen bei der bayerischen Kofinanzierung im Betreibermodell. Es wurde ein maximaler Fördersatz von 3000 € je Hausanschluss eingeführt. Sollte eine Überschreitung der Hausanschlusskosten vorliegen, behält sich der Freistaat vor, die Förderung der Kofinanzierung um 15% zu kürzen. Ein Hausanschluss darf somit nicht mehr als 7500€ kosten. Der Betrag setzt sich aus den 50% der Bundesförderung und 40% der Kofinanzierung zusammen.

 

Außerdem ist die Veräußerung des Netzes nun erst nach 20 Jahren und nicht mehr nach 7 Jahren möglich.

 

Um Mehrkosten für die Gemeinde zu vermeiden, wurde eine Grobkostenschätzung für die beiden Ortsteile angefertigt. Aus der Grobkostenschätzung lässt sich eine Reserve von ca. 5% des Förderhöchstbetrags ableiten, jedoch kann keine vollkommene Garantie mit dieser Planung gegeben werden.

 

Zu berücksichtigen ist noch, dass er erste Förderaufruf am 15.10.2023 endet.

 

Ein Mitarbeiter der IK-T GmbH erläutert den detaillierten Sachverhalt und stellt die Handlungsoptionen dar.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Weiterführung der vorgesehenen Planung, trotz des Risikos zusätzlicher Kosten, die sinnvollste Option, da ansonsten einige Adressen aus der Förderung fallen oder sehr viel Zeit verloren gehen würde.

 


Beschluss:

 

Der Gemeiderat Unterdießen entscheidet sich für die Weiterführung des Förderverfahrens auf Basis der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Oberdießen und Dornstetten im Betreibermodell.