Sachvortrag:
Die Gemeinde Unterdießen hat im Rahmen des GFP 1.0 (Graue
Flecken Programm) im Zeitraum vom 29.04.2022 – 27.06.2022 eine kombinierte
Markterkundung durchgeführt und den Ausbau aller förderfähigen Adressen im
Betreibermodell beschlossen. Außerdem wurde damals festgelegt, dass die
Ortsteile Oberdießen und Dornstetten im Zuge des GFP 2.0 erschlossen werden
sollen.
Die neue
Richtlinie ist zum 31.03.2023 in Kraft getreten und damit wurden einige
Veränderungen wirksam.
Zum einen wurde
die Aufgreifschwelle aufgehoben und auch alle Adressen mit einer
Supervectoring-Versorgung können nun in beiden Ortsteilen gefördert ausgebaut
werden. Insgesamt profitieren somit 138 Adressen von der neuen Richtlinie.
Zum anderen gibt
es Änderungen bei der bayerischen Kofinanzierung im Betreibermodell. Es wurde
ein maximaler Fördersatz von 3000 € je Hausanschluss eingeführt. Sollte eine
Überschreitung der Hausanschlusskosten vorliegen, behält sich der Freistaat vor,
die Förderung der Kofinanzierung um 15% zu kürzen. Ein Hausanschluss darf somit
nicht mehr als 7500€ kosten. Der Betrag setzt sich aus den 50% der
Bundesförderung und 40% der Kofinanzierung zusammen.
Außerdem ist die
Veräußerung des Netzes nun erst nach 20 Jahren und nicht mehr nach 7 Jahren
möglich.
Um Mehrkosten für
die Gemeinde zu vermeiden, wurde eine Grobkostenschätzung für die beiden
Ortsteile angefertigt. Aus der Grobkostenschätzung lässt sich eine Reserve von
ca. 5% des Förderhöchstbetrags ableiten, jedoch kann keine vollkommene Garantie
mit dieser Planung gegeben werden.
Zu berücksichtigen
ist noch, dass er erste Förderaufruf am 15.10.2023 endet.
Ein Mitarbeiter der IK-T GmbH erläutert den detaillierten Sachverhalt und stellt die Handlungsoptionen dar.
Aus Sicht der
Verwaltung ist die Weiterführung der vorgesehenen Planung, trotz des Risikos
zusätzlicher Kosten, die sinnvollste Option, da ansonsten einige Adressen aus
der Förderung fallen oder sehr viel Zeit verloren gehen würde.