beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 19/2023Fu, Neubau eines Bungalows (EFH) mit offener Garage auf dem Grundstück FlNr. 46; Gemarkung Seestall, Ortsstraße 50a, wird das Einvernehmen nach

§ 36 BauGB erteilt.