Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB
(umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan
als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine
Einwände.
Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB
(umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan
als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine
Einwände.