Sachvortrag:
In § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde geregelt, dass für den Fall
der gleichzeitigen Verhinderung des 1. Bürgermeisters und der 2.
Bürgermeisterin, das dienstälteste Gemeinderatsmitglied deren Stellvertretung
übernimmt. Im Dezember 2021 hat Gemeinderatsmitglied Georg Leinsle die zwei
Bürgermeister vertreten.
Es wurde allerdings in der Geschäftsordnung keine Vertreterentschädigung
geregelt und dem Gemeinderatsmitglied je Vertretungstag 45,- EUR gezahlt.
Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des
1. Bürgermeisters und 2. Bürgermeisterin je Kalendertag (mit Ausnahme der
Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag
-
bis
zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf
45 Euro/Tag
-
ab
einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf 90 Euro/Tag
festgesetzt.
Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle und die Verwaltung empfehlen aus
Gründen der Rechtssicherheit, einen Beschluss über die Vertretungsentschädigung
im Falle der Verhinderung des 1. Bürgermeisters und der 2. Bürgermeisterin im
Gemeinderat zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Unterdießen beschließt, für den Fall der gleichzeitigen
Verhinderung des 1. Bürgermeisters und der 2. Bürgermeisterin, dass das
dienstälteste Gemeinderatsmitglied ab dem dritten Vertretungstag je 45,- Euro
ausbezahlt bekommt. Regelungen bezüglich Erhöhung der Vertretungsentschädigung
sind analog zum 1. Bürgermeister und der 2. Bürgermeisterin anzuwenden. Die
Vertretungsentschädigung in Euro soll in die Geschäftsordnung aufgenommen
werden.