beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde geregelt, dass für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des 1. Bürgermeisters und der 2. Bürgermeisterin, das dienstälteste Gemeinderatsmitglied deren Stellvertretung übernimmt. Im Dezember 2021 hat Gemeinderatsmitglied Georg Leinsle die zwei Bürgermeister vertreten.

Es wurde allerdings in der Geschäftsordnung keine Vertreterentschädigung geregelt und dem Gemeinderatsmitglied je Vertretungstag 45,- EUR gezahlt.

 

Die Vertreterentschädigung für den Fall der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters und 2. Bürgermeisterin je Kalendertag (mit Ausnahme der Samstage, Sonn- und Feiertage) wird ab dem dritten Vertretungstag

-          bis zu einem Vertretungszeitraum von einem Monat auf            45 Euro/Tag

-          ab einem Vertretungszeitraum von mehr als einem Monat auf    90 Euro/Tag

festgesetzt.   

 

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle und die Verwaltung empfehlen aus Gründen der Rechtssicherheit, einen Beschluss über die Vertretungsentschädigung im Falle der Verhinderung des 1. Bürgermeisters und der 2. Bürgermeisterin im Gemeinderat zu fassen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Unterdießen beschließt, für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des 1. Bürgermeisters und der 2. Bürgermeisterin, dass das dienstälteste Gemeinderatsmitglied ab dem dritten Vertretungstag je 45,- Euro ausbezahlt bekommt. Regelungen bezüglich Erhöhung der Vertretungsentschädigung sind analog zum 1. Bürgermeister und der 2. Bürgermeisterin anzuwenden. Die Vertretungsentschädigung in Euro soll in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.