beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Unterdießen „Wiesenweg“, weicht aber in zwei Punkten von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:

·         Nr. 4.1 Verglaste Anbauten im Erdgeschoss dürfen die Baugrenze bis zu 2,5m überschreiten.

·         Nr. 6.5 Für Bedachungen sind kleinteilige Dachsteine, Ziegel und dergleichen in roter/naturroter/ hellgrauer Farbe zu verwenden.

Der geplante Freisitz überschreitet die Baugrenze um 3,05m. Damit ist er etwas größer

als zulässig. Des Weiteren soll das Dach mit Glaselementen ausgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA 06/2023, Wiesenweg 25, FlNr. 234/2 + 233/14, Gkg. Unterdießen, Errichtung einer Terrassenüberdachung; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).