beschlossen

Ja: 10, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Das Grundstück soll geteilt werden und um mehrere Häuser zu errichten. Der Bestandsbau soll in ein Doppelhaus umgewandelt werden, und es sind drei Reihenhäuser geplant. Der (unverbindliche) Rahmenplan Ortsentwicklung sieht anstelle des Dreispänners lediglich eine WE vor.

Der Stellplatznachweis wurde satzungsgemäß erbracht. Der Dreispänner erreicht eine Firsthöhe von 10,52 m, das Bestandsgebäude ist 8 m hoch. Die umliegende Bebauung ist im Durchschnitt vergleichbar hoch.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 4/2023Ud, Umbau und Sanierung eines Wohnhauses + Neubau eines 3-Spänners auf dem Grundstück FlNr. 89; Gemarkung Unterdießen, Am Wiesbach 8, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 

Die Emissionen der bereits bestehenden Versammlungsstätte sind zu dulden.