Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Der bestehende Anbau soll erweitert und vergrößert werden, ein Balkon mit Außentreppe und eine Garage sollen errichtet werden. Die Tektur zum genehmigten Bauantrag aus 2021 beinhaltet folgende Änderungen:
Die Balkongröße soll geändert werden und statt einer Mittelsäule überspannt ein durchgehender Träger die Fenster.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.