beschlossen

Ja: 10, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberdießen Süd“. Ein Teil des Geltungsbereichs ist noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.


Beschluss:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:

 

Für einen Teil des geplanten Baugebiets (Teilflächen der FlNrn. 252, 252/2, 253, 250, 2, 248, 249) welches wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstück FlNrn. 294/6, 294/11, 294/12, 294 (Teilfläche), 2/5 Gemarkung Oberdießen

 

im Westen                  Grundstücke FlNrn. 253, 252/2, 252 jeweils Teilflächen Gemarkung Oberdießen

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 251, 250 (Teilfläche), 248 (Teilfläche) Gemarkung Oberdießen

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 2, 249, 248 jeweils Teilflächen Gemarkung Oberdießen

 

soll die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) geändert werden.

 

Gleichzeitig wird für die Fläche FlNr. 313 Gemarkung Oberdießen die Darstellung als „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ geändert.

 

Abstimmungsergebnis:   dafür:        10         Stimmen

                                             dagegen:  1           Stimmen

 

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erteilt.

Der Auftrag für die umweltrechtliche Untersuchung geht an LARS consult, Augsburg.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:   dafür:        10         Stimmen

                                             dagegen:  1           Stimmen