beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Bischof-Hartmann-Weg

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Bischof-Hartmann-Weg“ (FlNr. 167/8 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Bischof-Hartmann-Weg“ bestehend aus FlNr. 167/8 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt: FlNr. 45/39 Gemarkung Seestall (Lechwiesenweg)

Endpunkt:                   FlNr. 53/2 Gemarkung Seestall (Bischof-Hartmann-Weg 7)

Länge:                         0,086 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.