Sachvortrag:
In Vollzug des
Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Bischof-Hartmann-Weg
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Bischof-Hartmann-Weg“ (FlNr. 167/8 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Anfangspunkt: FlNr. 45/39 Gemarkung Seestall (Lechwiesenweg)
Endpunkt: FlNr. 53/2 Gemarkung Seestall
(Bischof-Hartmann-Weg 7)
Länge: 0,086 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde
Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der
Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.