Sachvortrag:
Das Landratsamt teilt mit Schreiben vom 5.9.2023 mit, das eine Genehmigungsfähigkeit gegeben ist und das im Falle des Versagens des gemeindlichen Einvernehmens, dieses durch die Genehmigungsbehörde ersetzt werden würde. Es wird gebeten, das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Auf die im RIS beigefügten Unterlagen wird verwiesen.