abgelehnt

Ja: 0, Nein: 12

Sachvortrag:

 

Das Landratsamt teilt mit Schreiben vom 5.9.2023 mit, das eine Genehmigungsfähigkeit gegeben ist und das im Falle des Versagens des gemeindlichen Einvernehmens, dieses durch die Genehmigungsbehörde ersetzt werden würde. Es wird gebeten, das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Auf die im RIS beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

 


Beschluss:

 

Zum BA 43/2022, Umnutzung Stall zu zwei Wohneinheiten und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 620 Gemarkung Seestall, Lechmühlen 11 sowie den notwendigen Abweichungen; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.