beschlossen

Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung des vorhergegangenen TOP I.2 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Entwurfes vom 10.10.2023 die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB gleichzeitig mit der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.