beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Asch „Gewerbegebiet am Bahnhof“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:

-          5. d) Im gesamten Baugebiet sind nur Satteldächer, Sheddächer, Pultdächer mit einer Dachneigung von 20 - 35° zulässig. [ ... ]

-          Der Anbau und das Treppenhaus sollen abweichend vom Bebauungsplan mit 15° Dachneigung und das Carport mit 5° Dachneigung ausgeführt werden.

 

Begründung des Antragstellers:

 

Da das Treppenhaus mit einer ausreichenden Kopffreiheit und Belichtungsmöglichkeit ausgeführt werden soll, wird beantragt, diesen Anbau mit lediglich 15° Dachneigung auszuführen. Um daraufhin keine unruhige Dachsituation darzustellen, soll diese Dachfläche bündig über die geplante Erweiterung der Betriebsleiterwohnung verlängert werden. Dadurch entsteht ein, für den Betrachter, stimmiges Bild der westlichen Fassade. Ähnliches gilt auch für das Carport. Wenn dieses mit einer Dachneigung von 20° ausgeführt werden würde, entsteht für die Nachbarn ein erdrückendes Gefühl, da das Carport nun ein sehr wuchtiges Bauwerk darstellt. Das geplante Carport, fügt sich entgegen dessen gut in das Gesamtbild des Gebäudes ein. Durch diese Abweichungen des Bebauungsplanes werden weder nachbarschaftliche Belange verletzt, noch wird das Straßenbild beeinflusst.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 35/2023Fu, Tektur zur Erweiterung einer Betriebsleiterwohnung mit Treppenhaus und Carport und mehreren Büros, Gewerbestraße 7, FlNr. 541/2+546/3, Gkg. Asch; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).