Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes
„Sondergebiet Biogasanlage“ und 1.Änderung. Eine Freistellung von der
Genehmigungspflicht gemäß Artikel 62 BayBO wird dadurch nicht begründet. Die
Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Deshalb richtet sich die Zulässigkeit nach §35 Abs. 1 Satz 3
BauGB, Bauen im Außenbereich.
- Das Vorhaben dient der öffentlichen Versorgung
mit ... Wärme ... .
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist
gesichert. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.