beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogasanlage“ und 1.Änderung. Eine Freistellung von der Genehmigungspflicht gemäß Artikel 62 BayBO wird dadurch nicht begründet. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Deshalb richtet sich die Zulässigkeit nach §35 Abs. 1 Satz 3 BauGB, Bauen im Außenbereich.

  • Das Vorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit ... Wärme ... .

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA 36/2023Fu, Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1302/2, Gemarkung Leeder, Energiestraße 2; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.