beschlossen

Ja: 14, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan Ortskern Leeder Unterdorf Ost 1. Es ist eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften notwendig. Abstandsflächen können nicht auf dem eigenen Grundstück erbracht werden. Es erfolgt allerdings keine Änderung der vorhandenen Kubatur. Das Erdgeschoss der Bahnhofstraße 3 soll in ein Reallabor mit Showroom, Nebenräumen, Büro und verglaster Überdachung umgebaut werden. Die Rollstuhlrampe des Rathauses soll ebenfalls verlegt werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt.  Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufteilung der Parkplätze nicht praktikabel und widerspricht zudem der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 37/2023Fu, Nutzungsänderung Schuhladen in Büro und Werkstatt auf dem Grundstück FlNr.116 + 117; Gemarkung Leeder, Bahnhofstraße 1 + 3, inkl. notwendiger Abweichungen, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Grundstücksgrenzen und Parkplätze sollen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.