beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Die zweite Bürgermeisterin informiert über die Notwendigkeit des Neuerlasses einer Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Unterdießen. Aktuell wird auf Grund des Art.3Abs.1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Hundesteuer erhoben.

 

Die Notwendigkeit des Neuerlasses einer Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Unterdießen ergibt sich aus der Vielzahl der Unterschiede zur Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages im Vergleich zur aktuellen Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Unterdießen.

 

Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages weicht im Bereich §2 Steuerfreiheit für sogenannte Herdehunde ab, insofern dass nun die Herde und auch die Haltung als gewerblich definiert werden. Außerdem ist der §5 maßgebend im Bereich der Kampfhunde in der Mustersatzung eindeutig, dass hier keine Steuerermäßigung für Kampfhunde mit Negativzeugnis mehr vorgesehen ist.

 

Zu den Abweichungen zwischen der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Unterdießen zur Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages hat dieser einen erklärenden Fachbeitrag mit Erläuterungen verfasst, dieser wurde dem Gemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt.

 


Beschluss:

 

Der Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer wird wie vorliegend zum 01.01.2024 beschlossen, mit dem Zusatz den Halbsatz bzgl. des Negativzeugnisses wie in der alten Satzung mit in die neue aufzunehmen. Die Satzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.