beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Mit Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen und Festlegung der Sanierungsgebiete in den vier Gemeinden Fuchstal, Apfeldorf, Hofstetten und Thaining sind die Voraussetzungen zur Teilnahme in der Städtebauförderung erfüllt. Auf dieser Grundlage sollen nun die Erneuerung und Weiterentwicklung der Ortskerne in den einzelnen Gemeinden durch die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich aktiv vorangetrieben werden. Dabei spielt die enge Zusammenarbeit in den Bereichen wo gemeinsame Ziele umgesetzt werden können, weiterhin eine große Rolle. Aktuell wird in diesem Zusammenhang ein gemeinsames Gestaltungshandbuch erstellt, welches zukünftig als Maßstab zur ortsgestalterischen Aufwertung von privaten Gebäuden und Außenanlagen dienen soll.

 

Die inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung der öffentlichen und privaten Maßnahmen sowie das Fördermittelmanagement (Antrag und Abrechnung) soll auch weiterhin durch die Sanierungsbetreuung „die Städtebau GmbH“ aus Gersthofen unterstützt werden. Daher soll der laufende Vertrag bis Ende 2025 fortgeführt und entsprechend das dafür veranschlagte Budget bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern beantragt werden.

 

Die zu erbringenden Leistungen der Sanierungsbetreuung bestehen aus der Unterstützung der Verwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung sowie Abrechnung von öffentlichen und privaten Fördermaßnahmen zur funktionalen und gestalterischen Erneuerung des Ortskerns. Ebenso ist die Beratung von privaten Eigentümern im Rahmen der Vorbereitung von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen sowie die allgemeine Verfahrenskoordination in der Städtebauförderung und Abstimmung aller erforderlichen Themen mit der Förderstelle der Regierung von Oberbayern und weiteren Projektbeteiligten Teil der Betreuungsleistungen.

 

Zur weiteren Förderung der Leistungen für die Sanierungsbetreuung durch das Büro die Städtebau GmbH im Rahmen der Städtebauförderung soll daher der Antrag bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern für das vorläufig kalkulierte Budget in Höhe von 110.500 € brutto für die 4 Gemeinden gestellt werden. Der vorläufige Aufwand pro Gemeinde und Jahr (2024 und 2025) beträgt damit rd. 13.750 € im Durschnitt, mit 80 % Zuschuss aus der Städtebauförderung liegt der Anteil je Gemeinde bei 2.750 € jährlich.


Beschluss:

 

Zur Weiterführung der interkommunalen Sanierungsbetreuung durch das Büro die Städtebau GmbH (Gersthofen), soll durch die Leitgemeinde Fuchstal der Folgeantrag in Höhe von 110.500 € brutto bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern gestellt werden. Sofern aufgrund von zusätzlichem Aufwand weiterer Maßnahmen eine Erweiterung des Budgets bis Ende 2025 erforderlich sein wird, kann dieses bis zu einem Betrag von 50.000 € ohne erneuten Beschluss erfolgen.

 

Der Bund/Land-Anteil beträgt 80 %, dies entspricht 88.400,00 €,

der kommunale Anteil beträgt 20 %, dies entspricht 22.100,00 €.

 

Die Gemeinden Apfeldorf, Hofstetten und Thaining beteiligen sich mittels des festgelegten Schlüssels an den Kosten (Gemeindefläche und Einwohner).