beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Weiterführung des vorhergehenden Tagesordnungspunktes wurden aufgrund der während der erneuten öffentlichen Auslegung mit Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen beschlossen.

 

Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan mit Begründung und Anlagen in der Fassung vom 09.11.2023 wird als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).