Sachvortrag:
In Weiterführung
des vorhergehenden Tagesordnungspunktes wurden aufgrund der während der
erneuten öffentlichen Auslegung mit Behördenbeteiligung vorgebrachten
Stellungnahmen lediglich redaktionelle Änderungen beschlossen.
Der Satzungsbeschluss
kann gefasst werden.
Beschluss:
Der
Bebauungsplan mit Begründung und Anlagen in der Fassung vom 09.11.2023 wird als
Satzung beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „mit der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).