Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich mit einer geplanten Wandhöhe von 6,25m und einer Firsthöhe von 9,40m in die Umgebungsbebauung ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.