Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Ein bestehendes Einfamilienhaus soll modernisiert, energetisch saniert und um einen Eingangsbereich erweitert werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
(abw.
GRM Schuster)