beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Ein bestehendes Einfamilienhaus soll modernisiert, energetisch saniert und um einen Eingangsbereich erweitert werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 39/2023Fu, Umbau und Sanierung eines EFH mit ELW und Garage auf dem Grundstück FlNr. 588/8; Gemarkung Leeder, Auf der Halde 1, wird das Einvernehmen nach

§ 36 BauGB erteilt.

 


(abw. GRM Schuster)