beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass 2009 für den Bereich westlich der Hauptstraße im Unterdorf ein Ortskernbebauungsplan ein Bebauungsplan aufgestellt wurde.

Bei diesem Bebauungsplan wurde die GR für jedes Grundstück nach tatsächlicher Bebauung festgelegt. Bei einigen Grundstücken ist somit keine weitere Bebauung möglich und bei manchen Grundstücken überschritt die tatsächliche GR bereits die festgesetzte GR. Eine Nachverdichtung im Ortskern ist somit auf einigen Grundstücken nicht möglich.


Beschluss:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Ortskern Leeder „Unterdorf Ost I“, welcher den Bereich westlich der Hauptstraße vom Feuerwehhaus bis zum Rathaus abdeckt und im Osten mit dem Postweg endet wird die 1. Änderung aufgestellt

 

Ein Lageplan mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen.