beschlossen

Ja: 13

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Ein bestehender Stadl soll abgebrochen werden, daneben soll ein EFH mit Einliegerwohnung errichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 41/2023Fu, Teilabbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück FlNr. 271; Gemarkung Leeder, Hauptstraße 68, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.