Sachvortrag:
Es soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichtet werden.
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.