beschlossen

Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Es soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichtet werden.

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 42/2023Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung + Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 496/7; Gemarkung Asch, Sestaller Weg 4a, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.