beschlossen

Ja: 13, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Für das Bauvorhaben werden nach Durchführung der Ausschreibungen auf Grundlage der VOB, die eingegangenen Angebote der verschiedenen Gewerke durch die jeweiligen Fachplaner geprüft und ausgewertet. Darauf basierend wird nach Wirtschaftlichkeit, fachlicher Eignung, juristischer und förmlicher Korrektheit u.v.a. Kriterien ein Vergabevorschlag erarbeitet. Da im Zuge der Arbeiten noch mehrere Aufträge zu vergeben sind, ist es wenig praktikabel jede Auftragsvergabe dem GR zur Entscheidung vorzulegen.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Vergabevorschlägen der Architekten und Fachplaner bei zukünftigen Vergaben für dieses Bauvorhaben an Fachbaufirmen zu folgen.

 


Beschluss:

 

Zukünftige Auftragsvergaben dieses Bauvorhaben betreffend, dürfen durch die Verwaltung ohne separaten Gemeinderatsbeschluss, an die durch Auswertung der abgegebenen Angebote auf Ausschreibungen durch Architekten und Fachplaner erarbeiteten Vergabevorschläge, erteilt werden. Der Gemeinderat wird zeitnah (im Zuge folgender Gemeinderatssitzungen), über erfolgte Auftragsvergaben informiert. Der Gemeinderat ist über die jeweils erteilten Aufträge mit Betrag per Email zu informieren.

Auftragsvergaben die explizit das Hoferhaus betreffen sind über den Gemeinderat abzuwickeln (sollte sich das nicht als praktikabel erweisen machen wir mit der „alten Schule“ weiter, Aufträge werden dann eben verzögert erteilt).