beschlossen

Ja: 12, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt der Einbeziehungssatzung „Im Eschele“. Innerhalb des Geltungsbereiches richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §34 BauGB, sofern sich aus den Festsetzungen nichts anderes ergibt.

Es wurde über das Landratsamt eine Tektur eingereicht, es sollen 3 Punkte geändert werden. Aus der Begründung der Bauherren:

  • Tausch von Garage und Carport: Die Garage an der geplanten Stelle zu errichten hätte bedeutet, den Übergabeschacht für die Entwässerung mit einer Außenwand der Garage zu überbauen, was wir vermeiden wollten. Die Außenseite des Carports lässt nunmehr genügend Platz, so dass der Übergabeschacht zugänglich bleibt.
  • Einhausung Fahrzeuglift: Zum Zeitpunkt der Planung war weder uns noch unserem Architekten bewusst, dass der Fahrzeuglift zwingend vor Witterungseinflüssen geschützt werden muss. Beide in Frage kommenden Hersteller hätten die Errichtung des Fahrzeuglifts ohne Einhausung abgelehnt.
  • Verlagerung Spielplatz: Die geplante Stelle für den Spielplatz war nicht zentral und sehr nah an einem Wohngebäude gelegen. Wir haben den Spielplatz nunmehr an eine zentrale Stelle gelegt. Die Eingrünung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

 

 


Beschluss:

 

Zur Tektur des Bauantrages BA 40/2020Fu; Errichtung v. 3 Wohngebäuden m. Tiefgarage + Pavillon auf dem Grundstück FlNr. 226/5 Gemarkung Leeder, Im Eschele 26/28/30; wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.