Sachvortrag:
Das Vorhaben
unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Es wird
angefragt ob und wie das Grundstück bebaubar ist, dabei wird von einer möglichen
Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern ausgegangen. Aus Sicht der Verwaltung ist
hier eine einzeilige Bebauung analog den Nachbargrundstücken möglich.