beschlossen

Ja: 10, Nein: 2

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Unterdießen „Wiesenweg“, weicht aber von der Festsetzung „Baufenster“ von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde kein Antrag auf Befreiung gestellt.

 

Genaue Bezeichnung der Art der Ausnahme/Befreiung/Abweichung:

-Überschreitung des auf der Flur-Nr. 232/7 eingezeichneten Baufensters nach Norden um 240 cm und nach Westen um 100 cm. Zuzüglich überdachte Terrasse, diese ist zulässig laut Bplan Punkt 3.2, auch ausserhalb des Baufensters

-Garage außerhalb des dafür vorgesehen Baufensters

 

Begründung der Ausnahme/Befreiung/Abweichung:

Der Bauantrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Aufgrund der erforderlichen Befreiungen ist die Erteilung der Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln und zu erklären, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Nach Einschätzung der Verwaltung berührt die Befreiung nicht die Grundzüge der Planung, somit wäre das Bauvorhaben genehmigungsfähig und es bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA1/2024Ud; Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Terrassenüberdachungen + Garage; Fl.Nr.: 232/7; Gemarkung: Unterdießen; Wiesenweg 17 wird das Einvernehmen nach

§ 36 BauGB erteilt, die Vorlage soll als Antrag auf Baugenehmigung behandelt werden. Den notwendigen Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).