Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung)
und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt. Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung für 2 Doppelhäuser (4
Wohneinheiten) vor, dabei wurde eine vergleichbare Bodenfläche überplant.
Es wird jetzt angefragt, ob die Gemeinde verschiedenen Änderungen zustimmt, diese sind im Einzelnen:
1. Können wir das Grundstück mit drei Einzelhäusern (als EFH) anstelle der genehmigten vier DHH bebauen?
2. Können wir auch zwei volle Geschosse bauen? Analog Etschbergstr. 4? Nein
3. Gibt es Einwände gegen den Bau eines Walmdachs? Ja
4. Gibt es Einwände gegen Ziegelfarbe anthrazit? Nein
Aus Sicht der Verwaltung sind bereits die im vorliegenden Entwurf eingezeichneten Stellplätze nicht ausreichend, oder so nicht zulässig. Die Beurteilung der Dachform ist nach gängiger Rechtsprechung für das Einfügegebot nicht relevant. Sollten die Stellplätze Satzungskonform dargestellt werden, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände.