Sachvortrag:
In
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte
Straße gewidmet:
Römerstraßenweg und Hartwiesenweg
Die
im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Römerstraßenweg“ und
„Hartwiesenweg“ (FlNrn.
435 (Teilfläche) und 301 (Teilfläche) in der Gemarkung
Asch) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und
hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart
eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3
BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße
„Römerstraßenweg“ und „Hartwiesenweg“ bestehend aus FlNrn. 435 (Teilfläche)
und 301 (Teilfläche) in der Gemarkung Asch
wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße
gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 463/1 Gemarkung Asch (Hohenwarter Weg)
Endpunkt: FlNr. 384 Gemarkung Asch
(Haldenweg)
Länge: 1,224 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde
Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: Fuß- und Radweg
Der
Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.