beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Römerstraßenweg und Hartwiesenweg

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Römerstraßenweg“ und „Hartwiesenweg“ (FlNrn. 435 (Teilfläche) und 301 (Teilfläche) in der Gemarkung Asch) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Römerstraßenweg“ und „Hartwiesenweg“ bestehend aus FlNrn. 435 (Teilfläche) und 301 (Teilfläche) in der Gemarkung Asch wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt: FlNr. 463/1 Gemarkung Asch (Hohenwarter Weg)

Endpunkt:                   FlNr. 384 Gemarkung Asch (Haldenweg)

Länge:                         1,224 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             Fuß- und Radweg

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.