beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Einöden, Seestaller Weg und Sauwuhlenweg

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Einöden“, „Seestaller Weg“ und „Sauwuhlenweg“ (FlNrn. 413, 407 (Teilfläche), 495 (Teilfläche) und 924/2 (Teilfläche) in der Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Einöden“, „Seestaller Weg“ und „Sauwuhlenweg“ bestehend aus FlNrn. 413, 407 (Teilfläche), 495 (Teilfläche) und 924/2 (Teilfläche) in der Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             FlNr. 482/2 Gemarkung Asch (Einöden)

Endpunkt:                    FlNr. 930/1 nordwestlichster Grenzpunkt Gemarkung Asch (Sauwuhle)

Länge:                         1,212 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:            Fuß- und Radweg

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.