Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Einöden, Seestaller Weg und Sauwuhlenweg
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Einöden“, „Seestaller Weg“ und „Sauwuhlenweg“ (FlNrn. 413, 407 (Teilfläche), 495 (Teilfläche) und 924/2 (Teilfläche) in der Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Einöden“, „Seestaller Weg“ und „Sauwuhlenweg“
bestehend aus FlNrn. 413, 407 (Teilfläche), 495
(Teilfläche) und 924/2 (Teilfläche) in der
Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 482/2 Gemarkung Asch (Einöden)
Endpunkt: FlNr. 930/1 nordwestlichster Grenzpunkt Gemarkung Asch (Sauwuhle)
Länge: 1,212 km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: Fuß- und Radweg
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.