abgelehnt

Ja: 0, Nein: 8

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben richtet sich nach §35Absatz1 Satz 3 des Baugesetzes:

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
  2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,
  3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

 

Zum BA 4/2024Ud, Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Technikeinheit auf dem Grundstück FlNr. 886, Gemarkung Unterdießen; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.