beschlossen

Ja: 8, Nein: 2

Beschluss:

 

In Weiterführung der vorherigen Sitzung wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Entwurfes vom 16.01.2024 die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB gleichzeitig mit der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.